UNFALL / RECHT / SCHADEN

Der Unfall

 

 

Sie wurden mit Ihrem Kfz in ein Unfallereignis verwickelt?

Zu aller erst: Bewahren Sie Ruhe.


Es ist wichtig, in dieser Situation den Überblick zu bewahren. Stellen Sie sicher, dass keine Person zu schaden gekommen ist; und falls doch, alle nötigen Maßnahmen eingeleitet sind.

 

Im Weiteren sollten Sie einige wichtige Daten von Ihrem Unfallgegner notieren:
I Vor- und Familienname, Anschrift und Telefonnummer des Unfallgegners
I Fahrzeugdaten und Versicherungsdaten
I Fahrzeugkennzeichen des Unfallgegners (sehr wichtig!)
I Tag des Unfalls
I ggf. Zeugendaten
 

Sollten Sie sich unsicher sein, ziehen Sie die Polizei hinzu. Dies ist besonders wichtig, wenn Personenschäden vorliegen und/oder die Rechtslage bzw. die Unfallschuld unklar bzw. strittig ist.

Unfallgegner, Zeugen oder andere Beteiligte sollten Sie nicht verunsichern.

 

Wenn Sie als Unfallgeschädigter nun uns als unabhängigen Partner zur Seite haben, so können wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Schadenregulierung bestens beraten und Sie im weiteren Ablauf unterstützen.

 

All diese Informationen haben wir als Informations- und Handblatt für Sie zusammengestellt. Mit unserer Broschüre „7 Tipps für Autofahrer" im Handschuhfach haben Sie alles Notwendige für den Fall der Fälle parat, und Sie können auf dem beigefügtem Unfallbogen alles direkt ausfüllen und so sicherstellen, dass nichts Wichtiges vergessen wird.

 

Laden Sie die Broschüre hier (DOWNLOAD BROSCHÜRE) und hier den Unfallbericht herunter oder kontaktieren Sie uns – gerne lassen wir Ihnen ein Exemplar per Post zukommen!

 

Unfallbericht
 

Mit diesem von uns für Sie zusammengestellten Unfallbericht behalten Sie im Schadensfall den Überblick, und vergessen keine wichtigen Daten aufzunehmen.


Wir empfehlen Ihnen, diesen immer im Auto dabei zu haben, damit Sie im Fall der Fälle gewappnet sind!

 

Den Unfallbericht zum Download als PDF finden sie hier!

 

    Ihr Recht
     

    Hier nun einmal Ihre Rechte im Schadensfall im Überblick:

     

    1. Ihr Recht: Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens

    Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens
    reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben.

     

    2. Ihr Recht: Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen

    Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Sofern jedoch von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe nicht höher als ca. 500 bis 770 EUR – je nach Gerichtsbezirk), reicht in der Regel als Schadennachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus, da die Kosten für ein Gutachten bei Bagatellschäden grundsätzlich nicht von der Versicherung übernommen werden, Dieses Gutachten kann auch Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung des Schädigers sein, wenn Sie z.B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen und mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen.

     

    3. Ihr Recht: Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung

    Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede kann es unter Umständen sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen, da bei Anmietung zu überhöhten Preisen die Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der Versicherung zu übernehmen sind.

     

    4. Ihr Recht: Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

    Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.

     

    5. Ihr Recht im Totalschadenfall

    Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug gleichwohl in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten gem. Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs nicht mehr als 30% übersteigen und Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Weiterhin wird in diesem Fall die in dem Wiederbeschaffungswert typischerweise enthaltene MwSt. abgezogen. Denn im Schadenfall wird die MwSt. nur soweit ersetzt, wie sie tatsächlich angefallen ist. Wie hoch der konkrete MwSt.-Abzug ausfällt, hängt u.a. vom Alter und Typ des verunfallten Fahrzeugs ab. Aussagen hierzu finden Sie im Sachverständigengutachten. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Restwert veräußern (z.B. an Ihre Fachwerkstatt), den Ihr Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat. Zur Sicherheit empfiehlt sich dazu ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag über das Unfallfahrzeug mit Ihrer Fachwerkstatt. Restwertangebote der Versicherer müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot zumutbar ist.

     

    6. Ihr Recht: Reparaturkosten-Übernahmeerklärung und Sicherungsabtretung

    Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können Sie die von der Werkstatt Ihres Vertrauens vorgehaltenen Formulare „Reparaturkosten-Übernahmeerklärung" und/oder „Sicherungsabtretung" verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärungen in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.

     

    7. Ihr Recht als Geschädigter bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschadenfall)

    Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte, die zum Teil erheblich von Ihren oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschadenfall abweichen können, aus Ihrem Versicherungsvertrag. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten; setzen Sie sich daher unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

     

    Diese Informationen können Sie sich hier ausdrucken, oder ganz einfach telefonisch bei uns anfordern.

    Beachten Sie auch unseren Unfallbericht.

     

      Der Schaden

       

      Im Schadensfall stehen wir Ihnen in allen wichtigen Punkten zur Seite. Wir ermitteln und dokumentieren für Sie:

       

          I Art, Umfang des Schadens und die endgültige Schadenhöhe
          eventuelle Wertminderung des Fahrzeuges bedingt durch den Schaden
         
      I die Reparaturdauer
         
      I die Nutzungsausfallentschädigung
         
      I der Wiederbeschaffungswert
         
      I die Wiederbeschaffungsdauer im Totalschadenfall für ein vergleichbares Fahrzeug
         
      I dem Restwert des Fahrzeuges
         
      I sonstige Kosten

       

      Ein Schadengutachten durch uns als unabhängigen Sachverständigen geht auf alle mit dem Schadenereignis zusammenhängenden Aspekte ein, schafft Sicherheit und Klarheit und dient als Regulierungsgrundlage mit dem Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung.